Hildesheim - Stadt und Kreis Hildesheim sind nicht länger Hochinzidenzkommune: Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit dem 2. April beständig unter dem Wert von 100 liegt und die entscheidende Kennzahl nach Einschätzung des Landkreises auch in absehbarer Zeit die kritische Marke von 100 wohl nicht wieder überschreiten dürfte, wird der Status der Hochinzidenzkommune mit Wirkung von Freitag, 9. April, wieder aufgehoben.
Mit Wirkung zum 30. März hatte der Landkreis die Region zur Hochinzidenzkommune erklärt, weil der Inzidenzwert, der die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche bezogen auf 100000 Einwohner beschreibt, über der kritischen Marke von 100 lag. Grundlage der nun geltenden Allgemeinverfügung ist die niedersächsische Corona-Verordnung, die eine Rücknahme vorsieht, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 Fälle je 100 000 Einwohner sinkt.
Anhaltend unter 100
Am 31. März fiel der Wert für den Landkreis mit 97,2 erstmals wieder unter den relevanten Schwellenwert. Am Folgetag, dem 1. April, lag die Inzidenz aufgrund einer fehlerhaften Datenübermittlung zunächst bei überraschenden 57,3, wurde dann aber nach einer Datenkorrektur vom Landesgesundheitsamt auf 100,8 angepasst. Am 2. April sank der Wert erneut unter 100 – und hält sich seit diesem Datum stabil unter der Marke. Am Donnerstag, 8. April, war dann der maßgebliche Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen erreicht.
Coronavirus im Kreis Hildesheim: Alle Informationen auf einen Blick
Durch die Aufhebung der Hochinzidenzkommune gelten ab Freitag also wieder die Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung. Die wichtigsten Punkte:
Kontaktbeschränkungen
Außerhalb der eigenen Wohnung sind jetzt wieder Kontakte zu den Personen des eigenen Hausstands und höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands plus der zugehörigen Kinder bis einschließlich 14 Jahren erlaubt. Gleiches gilt für private Zusammenkünfte und Feiern: Auch hier ist unabhängig vom Ort die Teilnahme von zwei Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, plus der zugehörigen Kinder bis einschließlich 14 Jahren erlaubt.
Sport
Sportliche Betätigungen sind nun wieder mit Personen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts zulässig. Hierfür dürfen auch Angebote des Freizeit- und Amateursports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder genutzt werden. Auch die Sportausübung durch feststehende Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen unter freiem Himmel ist wieder erlaubt.
Kultur
Museen, Ausstellungen und Galerien sind für den Publikumsverkehr und Besuche wieder geöffnet.
Handel und Beherbergsbetriebe
Der Einzelhandel darf wieder Terminshopping nach dem System „Click & Meet“ anbieten. In Beherbergungsbetrieben ist die Nutzung von Speiseräumen und Speisesälen nun wieder zugelassen. Unabhängig von der Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz startet ab dem 15. April das Modellprojekt in Hildesheim, bei dem Personen mit negativem Corona-Test auch ohne Termin einkaufen gehen können.
Kitas und Schulen
Der Kita- und der Schulbesuch ist bereits seit dem 7. April per Allgemeinverfügung des Landkreises vom 5. April an wieder erlaubt.
