Ausbreitung des Coronavirus

Wann es Lockerungen für private Feiern im Kreis Hildesheim geben kann

Kreis Hildesheim - Das Land will die Bedingungen für private Feste und Familienfeiern deutlich erleichtern – bei niedrigen Inzidenzen. Was sind die Bedingungen – und wann könnten Hildesheimer frühestens profitieren?

Wer im Sommer seine Hochzeit feiern will, kann dies bei ausreichend niedriger Inzidenz fast ohne jede Einschränkung durch Corona-Regeln tun. Foto: HAZ-Archiv

Kreis Hildesheim - Dennis Reimann ist einer von vermutlich vielen, die gespannt auf die neuen Regeln warten. Und mit ihm jene rund 100 Menschen, die er zusammen mit seiner Pia zu seiner Hochzeit eingeladen hat. Eigentlich wollte das Paar schon im Vorjahr groß feiern, doch die Corona-Pandemie machte ihnen einen Strich durch die Rechnung. Nun haben sie den 10. Juli ins Auge gefasst – mit klaren Vorstellungen: „Wir wollen ohne Masken und ohne Abstand feiern dürfen, sonst ist das nicht das Richtige“, macht Reimann deutlich.

So wie Reimann geht es vermutlich vielen: Hochzeiten und andere Familienfeiern werden auch im Sommer gern begangen, viele Menschen wollen zudem im Vorjahr ausgefallene Feste nachholen. So berichtete Groß-Gastronom Delf Neumann kürzlich in der HAZ, sein Restaurant „Lewenslust“ sei schon mit den Feiern aus dem Vorjahr quasi ausgebucht.

Tests – dafür keine Maske

Das Land Niedersachsen will in seiner nächsten Verordnung solche Feiern mit unbegrenzter Gästezahl sowie ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln möglich machen. Und zwar sowohl in privatem Rahmen, als auch in einem gastronomischen Betrieb.

Der Haken aus Hildesheimer Sicht: Die entsprechenden Lockerungen treten zwar schon am kommenden Montag in Kraft. Aber sie sollen nur in Landkreisen mit dauerhaften Inzidenzen unter 10,0 greifen. Und dort ist Hildesheim bislang noch nicht angekommen – anders als die große Mehrheit aller niedersächsischen Landkreise inklusive der Region Hannover.

Fünf Werktage unter 10,0 nötig

Aber Hildesheim ist zumindest nähergerückt. Am Freitag erreichte die Inzidenz mit 10,2 einen neuen Tiefstwert für das laufende Jahr, nachdem sie in den Tagen zuvor massiv gesunken war. Aber selbst wenn der Kennwert am Samstag erstmals unterschritten werden sollte – einmal reicht nicht. Wie bisher soll auch bei der neuen Verordnung und für den neuen Grenzwert 10,0 gelten: Erst wenn er fünf Werktage hintereinander unterschritten ist, kommen die entsprechenden Lockerungen. Und wenn er drei Tage am Stück überschritten wird, werden die Regeln wieder verschärft.

Das bedeutet: Im Idealfall aus Sicht der Feierwilligen können die neuen, noch weniger einschränkenden Vorgaben im Kreis Hildesheim von Samstag, 26. Juni, an gelten. Denn wenn die Inzidenz an diesem Samstag unter 10,0 liegt und dann auch von Montag bis Donnerstag kommender Woche, treten die Lockerungen am übernächsten Werktag in Kraft – das wäre eben der 26. Juni. Liegt die Inzidenz allerdings nur an einem der genannten Werktage über 10,0, beginnt das Zählen von vorn.

Tanzen ohne Abstand

Klappt es aber, wirkt sich das erheblich aus: Für geschlossene Feiern in gastronomischen Betrieben, ob drinnen oder draußen, gibt es keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr. Bei mehr als 25 Gästen drinnen und mehr als 50 Gästen draußen müssen die Besucherinnen und Besucher zwar einen negativen Corona-Schnelltest, eine doppelte Impfung oder eine Genesung innerhalb der vergangenen sechs Monate nachweisen. Im Gegenzug gelten aber bei der Feier keinerlei Abstandsregeln und keine Maskenpflicht mehr.

Derzeit sind auf Basis der Regeln für Inzidenzen unter 35 bis zu 100 Personen mit Negativ-Test bei einer privaten Feier in der Gastronomie erlaubt. Über die herrschenden Kontaktregeln – maximal zehn Personen aus drei Haushalten, Geimpfte und Kinder bis 14 zählen nicht mit – hinaus müssen aber Abstände gewahrt bleiben. Zudem gilt: Wer seinen Platz verlässt, muss eine Maske tragen – also zum Beispiel auch beim Tanzen, das zudem ebenfalls den Abstandsregeln unterliegt. Das wäre unter 10,0 nicht mehr so.

Auch private Feten freier

Und auch wer nicht in der Gastronomie feiert, kann bei dauerhafter Inzidenz unter 10,0 von deutlichen Lockerungen profitieren. Dann nämlich dürfen sich bis zu 25 Personen drinnen oder 50 draußen ohne Abstände und Masken treffen. Die Gruppen können auch unbegrenzt größer sein, dann allerdings müssen alle Beteiligten getestet oder geimpft sein. Derzeit gilt im Kreis Hildesheim, dass sich – ohne Geimpfte und Kinder – maximal zehn Personen aus höchstens drei Haushalten treffen dürfen.



Die neue Verordnung ist noch nicht beschlossen, die Landesregierung hat aber bereits einen neuen Stufenplan veröffentlicht, der die Öffnungsschritte für Inzidenzen unter 10,0 auflistet.

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