Interview

Ärger ums Abschleppen in Hildesheim: Jetzt spricht die verantwortliche Firma Parknotruf

Hildesheim/Kiel - Was ist passiert, wenn das eigene Auto nicht mehr da steht, wo man es abgestellt hatte? Es könnte die Firma Parknotruf aus Kiel dahinterstecken. Sie verrät den versteckten Standort erst, wenn Falschparker das geforderte Geld bezahlt haben. Ist das alles rechtens? Ein HAZ-Interview mit dem Geschäftsführer.

Wenn ein Auto abgeschleppt wird, ist das meist eine kostspielige Angelegenheit. Die Firma Parknotruf hat eine Marktlücke entdeckt und kümmert sich ausschließlich um Falschparker auf Privatgrundstücken. Foto: Julian Stratenschulte

Hildesheim/Kiel - Ärger ums Abschleppen: Das hat in Hildesheim gerade für mächtig Aufregung gesorgt. Die Fahrzeuge werden stets von Privatgrundstücken entfernt. Erst nach dem Bezahlen erfahren Betroffene, wo ihr Auto abgestellt wurde. Ist das alles so rechtens? Dahinter steckt die Firma Parknotruf aus Kiel. Die Fragen der HAZ beantwortet Gründer und Geschäftsführer Paul Struck.

Das „Verstecken des Fahrzeugs“ hat Ihrer Firma den Vorwurf von Abzocke eingebracht. Wie sehen Sie das?

Wir machen in diesen Fällen lediglich von unserem gesetzlich verankerten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Das dient dazu, die durch den Abschleppvorgang entstandenen Kosten vom Verursacher einzufordern. Der Bundesgerichtshof hat dieses Recht in ähnlichen Fällen mehrfach bestätigt. Es erlaubt uns, Informationen über den Standort des abgeschleppten Fahrzeugs zurückzuhalten, bis der Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommt. Wir fordern dabei ausschließlich die ortsüblichen Kosten ein, was den Vorwurf der Abzocke entkräftet. Auch wenn ich den emotionalen Unmut der Falschparker nachvollziehen kann – niemand wird gerne kostenpflichtig abgeschleppt –, zeigt unsere Erfahrung, dass die meisten Betroffenen ihren Fehler anerkennen.

Sie stellen die abgeschleppten Fahrzeuge im öffentlichen Raum ab. Wer haftet für eventuelle Folgeschäden – sei es durchs Abschleppen, Unfälle oder Vandalismus?

Die Handhabung abgeschleppter Fahrzeuge variiert je nach Standort. In einigen Fällen werden die Fahrzeuge auf öffentliche, kostenlose Parkplätze umgesetzt, wo sie sicher abgestellt werden können. Alternativ dazu können sie auch auf dem Betriebshof unseres Abschlepppartners sicher untergebracht werden. Diese Vorgehensweisen entsprechen auch dem Standard von Behörden. Sollte es während des Abschleppvorgangs zu einem Schaden am Fahrzeug kommen, für den wir verantwortlich sind, übernehmen wir selbstverständlich die volle Verantwortung und stehen für alle Kosten ein, die zur Regulierung erforderlich sind.

Mit welchen Abschleppfirmen arbeiten Sie in der Region Hildesheim zusammen?

Wir arbeiten bei Parknotruf mit der Firma Bögershausen zusammen, die unser Partner in Hildesheim ist. Diese Partnerschaft ermöglicht es uns, unseren Nutzern in dieser Region einen zuverlässigen und effektiven Service anzubieten. Die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern wie der Firma Bögershausen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie, um sicherzustellen, dass wir überall in Deutschland qualitativ hochwertige Dienstleistungen anbieten können.

Gehört dazu eine schriftliche Rechnung über die konkret angefallenen Abschleppkosten oder Leerfahrten?

Ja, Betroffene erhalten in der Regel eine Zahlungsaufforderung. Auf Wunsch kann ihnen auch ein detaillierter Zahlungsbeleg ausgehändigt werden – mit der genauen Auflistung aller Kosten, die in Übereinstimmung mit den ortsüblichen Gebühren für den Abschleppeinsatz entstanden sind. Rein rechtlich handelt es sich dabei nicht um eine Rechnung im klassischen Sinne, sondern um einen Schadensersatzanspruch, der aus der Abtretung resultiert.

Wie viele registrierte Nutzerinnen und Nutzer haben Sie in Stadt und Kreis Hildesheim?

Derzeit zählen wir bei Parknotruf etwa 250 in Hildesheim – diese Zahl reflektiert das wachsende Interesse und Vertrauen in unseren Service.

Oder umgekehrt etwa fehlendes Unrechtsbewusstsein?

Oft ist sich der Falschparker nicht bewusst, welche Konsequenzen seine Handlung nach sich zieht. Die Auswirkungen sind vielfältig: Beispielsweise eine Mutter mit zwei Kindern, die abends vom Einkaufen zurückkehrt, ihren bezahlten Parkplatz durch einen Falschparker blockiert vorfindet. Sie muss dann einen weit entfernten Ausweichparkplatz suchen. Oder Patienten einer Arztpraxis können die für sie vorgesehenen Parkplätze nicht nutzen, weil diese von Falschparkern belegt sind. Noch gravierender wäre der Fall einer blockierten Feuerwehrzufahrt bei einem Mehrfamilienhaus, was im Notfall lebensbedrohliche Verzögerungen zur Folge haben kann.

Wägen Sie im Ernstfall nach Verhältnismäßigkeit ab: Also wer als Falschparker zu diesem Zeitpunkt niemanden blockiert, behindert oder gefährdet, der wird auch nicht sofort abgeschleppt?

Bei Parknotruf führen wir keine eigene Parkraumüberwachung durch. Nur der tatsächliche Besitzer des Parkplatzes hat die Möglichkeit, über unsere App einen Fall zu melden. Dies geschieht in Situationen, in denen sein Besitzrecht eindeutig gestört wird, und er es für erforderlich hält, diese Störung zu beheben. Sobald eine solche Meldung bei uns eingeht, überprüfen wir die Angaben sorgfältig auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit.

Erhalten Informanten Geld, wenn sie Falschparker melden?

Bei Parknotruf sind keine sogenannten Informanten im Einsatz. Nur Grundstücksbesitzer oder deren offiziell Bevollmächtigte haben die Berechtigung, auf ihrem eigenen Grundstück Fälle zu melden. Sie erhalten keine Aufwandsentschädigung dafür. Zwar gab es eine solche Entschädigung in der Anfangsphase von Parknotruf, wurde jedoch nach einer kurzen Testphase abgeschafft und ist seitdem für alle neuen Nutzer nicht mehr verfügbar.

Versuchen Sie, Betroffene vor dem Abschleppen noch aufzufordern, das Privatgrundstück sofort zu verlassen?

Für uns ist es nicht möglich, direkt einzugreifen, bevor der Melder an uns herantritt. In der Regel kontaktiert uns der Melder erst, nachdem eigene Versuche, den Falschparker in der Nähe seines Fahrzeugs ausfindig zu machen, erfolglos waren. Es ist wichtig, dass der Melder zuerst seiner Pflicht zur Schadensminderung nachkommt, bevor er uns kontaktiert. Oftmals bleibt ihm jedoch keine andere Wahl, als unseren Service zu beanspruchen. Zudem ist es nicht erforderlich, dass der Melder eine bestimmte Wartezeit einhält, bevor er einen Abschleppdienst beauftragt. Er kann nicht abschätzen, wie lange sein Besitzrecht gestört sein könnte.

Wie muss ein privater Parkplatz denn eindeutig gekennzeichnet sein?

Es ist nicht immer notwendig, private Parkplätze speziell zu kennzeichnen. Eine solche Pflicht tritt erst in Kraft, wenn es schwierig wird, private von öffentlichen Parkflächen zu unterscheiden. In den meisten Fällen ist dies jedoch klar erkennbar. Grundsätzlich ist es so, dass Besitzer zum Beispiel ihre private Terrasse auch nicht extra kennzeichnen müssen, um zu verhindern, dass sich Fremde daraufsetzen.

Aber suggeriert der Firmenname Parknotruf nicht eine falsche Absicht: Müsste es nicht Falschparkernotruf heißen?

Die Idee hinter Parknotruf entstand aus einer persönlichen Erfahrung mit Parknot. Wir haben diese Firma aus eigener Notwendigkeit gegründet, um Lösungen für Parkprobleme zu finden – zunächst für uns selbst und unsere Nachbarschaft. Die Resonanz war so positiv, dass die Nachfrage schnell überregional anstieg. Im Kern ist Parknotruf also ein Service, der aus der direkten Erfahrung und dem Bedürfnis entstanden ist, Menschen in Parknöten effektiv und schnell zu helfen.

Diese Ansicht teilen nicht alle: Wie viele juristische Auseinandersetzungen zum Parknotruf sind bei Ihnen aufgelaufen?

Die Klagequote bei Parknotruf liegt bei weniger als einem Prozent aller bearbeiteten Fälle, was ein Indiz für die Effizienz und Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens ist. Die Mehrheit dieser Klagen wird von uns erfolgreich vertreten, da die Rechtslage in den meisten Fällen klar und eindeutig zu unseren Gunsten ausfällt.

Es gibt aber auch andere Urteile...

Erwähnenswert, dass die wenigen Negativurteile, die es gibt, häufig auf juristische Fehleinschätzungen der zuständigen Amtsgerichte zurückzuführen sind.

Können Sie von der Firma Ihren Lebensunterhalt bestreiten?

Die Parknotruf GmbH befindet sich derzeit noch in einer intensiven Aufbauphase. Unser Hauptaugenmerk liegt aktuell auf der Vorbereitung für einen bundesweiten Rollout unseres Services.

In Hildesheim sind Sie seit 2019 tätig – in wie vielen Städten noch?

Zurzeit in etwa 70 Städten in ganz Deutschland. Das spiegelt die wachsende Nachfrage nach effizienten Lösungen für Parkplatzprobleme in verschiedenen urbanen Gebieten wider.

Sind Sie selbst eigentlich schon mal abgeschleppt worden?

Ja. Es passierte auf einem Marktplatz in Kiel, wo ich über Nacht geparkt hatte. Mir war entgangen, dass am nächsten Tag dort ein Wochenmarkt stattfinden sollte. Auch wenn diese Erfahrung für mich unangenehm und kostspielig war, habe ich meinen Fehler akzeptiert und daraus gelernt. Eine lehrreiche Situation, die mir die Wichtigkeit von Aufmerksamkeit und Voraussicht beim Parken verdeutlichte.

Interview: Renate Klink


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