Hildesheim - Seit Monaten sorgt das neue Heizungsgesetz des Bundes für intensive Diskussionen, aber auch für Ängste und Verunsicherung. Seit Monaten kursieren Entwürfe und Vorschläge, gibt es immer neue Nachrichten. Politiker verschiedener Parteien, aber auch manche Medien schürten durch Verkürzungen oder Falschbehauptungen Irritationen in der Bevölkerung. In den vergangenen Wochen gab es gegenüber dem ersten Entwurf noch wesentliche Änderungen, nun stehen die Eckpunkte. Eine Übersicht.
Muss man dieses oder nächstes Jahr seine Heizung austauschen?
Nein. Das war nie vorgesehen und ist auch jetzt nicht geplant, hielt sich aber hartnäckig als Gerücht – und sorgte dafür, dass in diesem Jahr viele Hausbesitzer sich neue Gas- und Ölheizungen einbauen ließen, obwohl die alten noch hätten weiterlaufen können.
Wie lange dürfen bestehende Gas- und Ölheizungen noch laufen?
Grundsätzlich bis zum Jahr 2045. Dann soll das Heizen in Deutschland komplett klimaneutral erfolgen. Allerdings arbeitet die niedersächsische Landesregierung parallel an einem Klimagesetz, das Klimaneutralität im Bundesland schon für 2040 vorsieht. Wird es so umgesetzt, wie der aktuelle Entwurf es vorsieht, würde das die maximale Laufzeit fossiler Heizungen noch einmal um fünf Jahre reduzieren.
Dürfen defekte Heizungen repariert werden?
Ja. Die folgenden Regeln gelten für den Austausch von Heizungen, nicht für die Reparatur bestehender Anlagen.
Darf man vom nächsten Jahr an noch neue Gas- oder Ölheizungen einbauen?
Ja. Zumindest bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung (dazu später mehr). Allerdings gibt es Bedingungen. Zum einen ist dann im nächsten Jahr eine Energieberatung verpflichtend. Und langfristig sollen sie mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, wer ab 2024 in Neubaugebieten baut, muss das wohl sogar von Anfang an gewährleisten.
Ansonsten lautet die aktuelle Planung: Von 2029 an muss die Heizung die Wärme zu mindestens 15 Prozent mit Biomethan oder Wasserstoff erzeugen. Der Anteil soll im Jahr 2035 auf mindestens 30 Prozent steigen, 2040 dann auf 60 Prozent. Das wird wohl nicht überall möglich sein.
Hinzu kommen voraussichtlich Verschärfungen durch das niedersächsische Klimagesetz. Allerdings gibt es jetzt schon Erdgastarife mit zehn Prozent Biogas-Anteil, die kaum teurer sind als Standardtarife. Gut möglich, dass diese Angebote in den nächsten Jahren ausgebaut werden.
Bei Ölheizungen bringt das allerdings wenig. Hier sind die Öko-Quoten wohl nur durch zusätzliche Pellet-Heizungen oder Wärmepumpen erreichbar. Instrumente, die auch als Ergänzung zur Gasheizung zum Erreichen der Quoten erlaubt sind.
Was ist mit Holz- oder Pellet-Heizungen?
Über Pellet- und andere Holzheizungen wurde in der Debatte um das Heizungsgesetz intensiv gerungen. Inzwischen steht jedoch im Entwurf die Festlegung, dass pellet- und Holzheizungen „ausnahmslos“ das Ziel erfüllen, zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien zu heizen. Schließlich handele es sich um Abfallprodukte nachwachsender Rohstoffe. Pellets sind und bleiben damit eine Alternative für Hausbesitzer, egal ob im Ein- oder Mehrfamilienhaus.
Was ist mit Stromheizungen?
Diese sollen pauschal das 65-Prozent-Ziel erfüllen. Da der Strom in Deutschland langfristig möglichst komplett aus erneuerbaren Quellen kommen soll, erfüllen Strom-Heizungen nach dem aktuellen Stand der Dinge auch dauerhaft die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes.
Was ist mit der Wärmeplanung?
Sie spielte im ersten Gesetzentwurf kaum eine Rolle – im neuen Entwurf, der im Wesentlichen wohl Gesetz wird, ist sie ein absoluter Eckpfeiler. Kommunen ab 100 000 Einwohnern sollen eine solche Wärmeplanung bis Ende 2026 vorlegen, Kommunen über 10 000 Einwohner bis Ende 2028. Die Stadt Hildesheim muss also bis Ende 2026 eine solche Planung vorlegen. Das gilt auch für Sarstedt und Alfeld. Denn in Niedersachsen gilt bereits ein eigenes Gesetz zur Wärmeplanung, das auch für sogenannte Mittelzentren 2026 als Frist vorsieht – und die beiden Kleinstädte haben diesen Status. Bad Salzdetfurth, Nordstemmen, Harsum und die Samtgemeinde Leinebergland haben Zeit bis 2028. Mehr zum Stand der Planungen in den einzelnen Kommunen im Landkreis Hildesheim im weiteren Verlauf der Serie.
Was bedeutet das?
Die Kommunen müssen darlegen, wo welche Art von Heizung Platz finden soll. Sie können zum Beispiel Gebiete festlegen, in denen Nah- oder Fernwärmenetze oder sogar Wasserstoff-Netze entstehen sollen, oder in denen zum Beispiel Geothermie vorgesehen ist – oder Wärmepumpen. Steht diese Wärmeplanung, dürfen von dem Zeitpunkt an aller Voraussicht nach keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr installiert werden. Bereits bestehende Anlagen dürfen aber weiterbetrieben werden. Wurden sie 2024 oder später eingebaut, gelten die Öko-Bedingungen.
Und kleinere Kommunen?
Kommunen unter 10 000 Einwohnern, das sind die meisten im Kreis Hildesheim, müssen keine Wärmeplanung machen. Sie dürfen aber, wenn sie können und wollen. Die Regeln sollen ab 2028 jedenfalls die gleichen sein wie in größeren Städten und Gemeinden. Bestehende fossile Heizungen dürfen weiterlaufen, neue müssen die Ökoanteil-Bedingungen erfüllen.
Welche Förderungen gibt es?
Wer seine Gas- oder Ölheizung austauscht, soll grundsätzlich eine Förderung von 30 Prozent bekommen. Weitere 30 Prozent Förderung sind für Menschen vorgesehen, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro verfügen. Das wären also 60 Prozent. Und: Wer bis 2028 seine Heizung austauscht, soll einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent erhalten – ab 2028 soll dieser Zuschuss alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abschmelzen. In der Summe soll es aber nicht mehr als 70 Prozent Förderung geben – und wohl auch nicht mehr als 21 000 Euro pro Haushalt. Diese Details sind aber noch nicht endgültig.
Was gilt für Vermieter und Mieter?
Durch eine neue Heizung soll die Miete um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen dürfen.
Wie sicher ist das alles?
Es sind die wesentlichen Eckpunkte. Viele Detailfragen werden aber noch geklärt. Der Gesetzentwurf hat 172 Seiten. Hinzu kommen noch einmal 100 Seiten Änderungsanträge von SPD, Grünen und FDP. Das alles wird nun im Bundestag diskutiert. Änderungen sind also noch möglich. Nicht ganz klar ist bisher auch der Einfluss von Landesgesetzen, etwa des geplanten, weitergehenden Klimagesetzes in Niedersachsen. Kommt es wirklich in der geplanten Form, ist bereits 2040 Schluss mit fossilen Heizungen.
Was sagt ein Hildesheimer Fachmann?
„Der erste Entwurf des GEG war eine Katastrophe und hat für viel Verunsicherung gesorgt“, kritisiert Jörg Bokelmann, Obermeister der Sanitär- und Heizungsinnung Hildesheim. Der neue Entwurf sei deutlich besser, weil er den Menschen mehr Zeit verschaffe, sich zu informieren, zu planen und dann eventuell wirklich umzustellen. Auch seien höhere Fördersätze vorgesehen. „Insgesamt kann man das jetzt etwas ruhiger betrachten“, sagt Bokelmann.
Folge 2: Was tun mit der Heizung? Hildesheimer Experte gibt im großen HAZ-Interview Tipps – und warnt
Folge 3: Technik, Kosten, Abstände, Stromnetz: Was Sie über Wärmepumpen wissen müssen
Folge 4: Heizen mit Gas: Auch im Raum Hildesheim wollen viele daran festhalten – doch ist das klug?
Folge 5: Das sagen die größten Vermieter in Stadt und Kreis Hildesheim zur Zukunft des Heizens
Folge 6: Kommunale Wärmeplanung: Wo steht meine Kommune im Kreis Hildesheim?
