Am Dienstag

Hochwasser: Hildesheimer Landrat stuft Katastrophenvoralarm hoch

Kreis Hildesheim - Der Landkreis Hildesheim hat am Dienstag für die Hochwasser-Lage in der Region zunächst den sogenannten Katastrophenvoralarm ausgelöst – nur wenige Stunden später stellte Landrat Bernd Lynack dann ein sogenanntes Außergewöhnliches Ereignis von landesweiter Tragweite fest. Was genau das nun für die Einsätze bedeutet.

Durch das Feststellen eines Ereignisse von landesweiter Tragweite bekommt der Landkreis weitere Befugnisse in der Bekämpfung des Hochwassers in der Region Hildesheim. Foto: Chris Gossmann

Kreis Hildesheim - Hildesheims Landrat Bernd Lynack hat für die Hochwasser-Lage in der Region nach dem Auslösen des Katastrophenvoralarms am Dienstagnachmittag auch ein sogenanntes Außergewöhnliches Ereigniss von landesweiter Tragweite festgestellt. Dadurch können zusätzliche Einsatzkräfte bei der Bekämpfung des Hochwassers eingesetzt werden. Zudem hat der Landkreis damit ab sofort weitere weitreichende Befugnisse und den Hut für den gesamten Hochwassereinsatz im Kreisgebiet auf.

Das bedeutet Katastrophenalarm

Grundsätzlich gilt: Der Katastrophenschutz ist Ländersache. In allen 16 Bundesländern ist der Katastrophenschutz im Wesentlichen gleich organisiert, dennoch gibt es kleinere Abweichungen.

Für das Ausrufen eines Katastrophenfalls ist in Niedersachsen rechtlich geregelt, „dass ein Katastrophenfall ein Notstand ist, der Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert“.

Das ändert sich nun

Gegen Mittag hatte der Landkreis zunächst einen sogenannten Katastrophenvoralarm ausgelöst. Der Voralarm, der gesetzlich seit 2020 möglich ist, kann dann ausgelöst werden, wenn das Ausmaß eines Notstands die Schwelle noch nicht überschritten hat, der Einsatz von Kräften des Katastrophenschutzes jedoch sinnvoll ist.

Bereits durch das Ausrufen des Katastrophenvoralarms änderte sich die Zuständigkeit bei der Bekämpfung des derzeitigen Hochwassers: Anders als bislang hat nun statt der einzelnen Kommunen nur der Landkreis das Heft in der Hand. Sämtliche Hochwasser-Einsätze werden nun vom Landkreis koordiniert, er entscheidet beispielsweise, wann wo welche Einsatzkräfte hingeschickt werden. Und es werden zusätzliche Helferinnen und Helfer für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt, es könnten beispielsweise sogar Bundeswehrsoldaten oder die Bundespolizei bei der Bekämpfung des Hochwasser in der Region Hildesheim helfen.

Auch das sogenannte Außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite gibt es seit dem Jahr 2020. Ein solches stellte Lynack dann am Dienstagnachmittag fest. Es ist eine Zwischenstufe zwischen Katastrophenvoralarm und Katastrophenalarm.

Der Landrat kann durch das Heraufstufen des Katastrophenvoralarms allerdings nicht, wie es bei einem Katastrophenalarm der Fall wäre, Betretungsverbote aussprechen oder Grundstücke und Gebäude, die für den Einsatz wichtig wären, vorübergehend in Anspruch nehmen.

In eigener Sache: In einer früheren Version des Artikels, der auf einem Gespräch zwischen dem Landrat und dem Ministerpräsidenten Stephan Weil in Sarstedt beruhte, stand, der Landrat habe den Katastrophenfall ausgerufen. Das ist nicht korrekt. Laut Landrat handelt es sich erst um eine Zwischenstufe.


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Auch am Dienstag informiert die HAZ fortlaufend im Liveticker über das Hochwasser in der Region.

Von Ulrike Kohrs und Manuel Lauterborn

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