Kreis Hildesheim - Die Sieben-Tage-Inzidenz für Neuinfektionen mit dem Coronavirus liegt im Landkreis Hildesheim am Mittwoch nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 109,1 – und damit am dritten Tag in Folge über der kritischen Marke von 100.
In Stadt und Landkreis Hildesheim gelten nun von Freitag an eine ganze Reihe schärferer Regeln, die zum Teil massive Auswirkungen auf das Alltagsleben haben. Am Mittwochvormittag hat der Landkreis Hildesheim die entsprechende Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht.
Notbremse tritt Freitag in Kraft
Der Inzidenzwert bewegte sich damit nach RKI-Berechnung weitgehend auf dem Niveau von Montag (109,9) und Dienstag (110,6). Diskussionen um die Frage, ob der Landkreis die Notbremse womöglich ziehen kann oder muss, obwohl die RKI-Zahlen unter 100 liegen, haben sich damit erledigt. Das Thema war aufgekommen, weil die von dem Institut gemeldeten Zahlen in der vergangenen Woche wegen Meldeverzögerungen an mehreren Tagen offenkundig zu niedrig waren, darunter auch am Mittwoch.
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Die Notbremse tritt für den Landkreis Hildesheim am Freitag in Kraft, in mehreren Nachbarkreisen wie der Region Hannover, dem Landkreis Peine oder der Stadt Salzgitter gilt sie wegen der dort höheren Inzidenzen ohnehin schon. Die wichtigsten Regelungen in der Übersicht:
Ausgangssperren
Von Freitag an gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, in dieser Zeit dürfen die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises ihre Wohnungen oder Grundstücke nicht verlassen. Spaziergänger oder Jogger dürfen allein aber auch noch bis Mitternacht draußen unterwegs sein. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten für Menschen, die zum Beispiel aus beruflichen, medizinischen oder anderen dringenden Gründen raus müssen.
Kontaktregeln
Von Freitag an dürfen sich Angehörige eines Haushalts nur noch mit einer nicht zum Haushalt gehörenden Person treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei allerdings nicht mitgezählt.
Kitas
Die Kindertagesstätten, also Kindergärten und Krippen, wechseln wieder in die Notbetreuung. Der Donnerstag ist der letzte Tag, an dem die Einrichtungen normal geöffnet sind. Von Freitag an dürfen nur noch Kinder dort betreut werden, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, die zum Beispiel sprachlichen Förderbedarf haben oder die im Sommer in die Schule kommen. Allerdings dürfen die Notbetreuungs-Gruppen nicht zu groß werden, selbst Berechtigte bekommen deshalb keine Garantie. Eltern sollten die Lage im Einzelfall mit der jeweiligen Kita klären. Im Wesentlichen wird es aber genauso organisiert wie bei den bisherigen Kita-Schließungen im Zuge der Pandemie.
Niedersachsen geht hier deutlich schärfer vor als von der Bundes-Notbremse vorgeschrieben. Dort herrscht erst ab einer Inzidenz von 165 Pflicht zur Notbetreuung, die Bundesländer können sich selbst aber schärfere Regeln geben.
Schulen
Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen lernen von Freitag an wieder ausschließlich zu Hause. Ausgenommen sind Abschlussklassen, diese bekommen weiter Wechselunterricht. Auch für die Grundschulen ändert sich nichts, es bleibt beim Wechselmodell (Szenario B). Wie bei den Kitas hat sich Niedersachsen auch bei den Schulen härtere Regeln auferlegt als bundesweit vorgegeben.
Einzelhandel und Baumärkte
Einzelhandel und Baumärkte dürfen, anders als bei der Überschreitung der 100er-Inzidenz vor Ostern, diesmal geöffnet bleiben. Die Bundes-Notbremse erlaubt dies bis zu einer Inzidenz von 150, Niedersachsen hat sich dem angeschlossen. Allerdings werden die Bedingungen schärfer: Von Freitag an ist nicht nur eine vorherige Anmeldung oder eine Registrierung am Eingang nötig, sondern zusätzlich der Nachweis eines höchstens 24 Stunden alten negativen Schnelltests. Davon ausgenommen sind Menschen, die bereits zweimal geimpft sind und bei denen die zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Die Händler dürfen den Kunden auch Selbsttests anbieten, zudem können diese selbst welche mitbringen, diese Selbsttests müssen dann vor Betreten des Ladens in Anwesenheit eines Mitarbeiters absolviert werden.
Der Weg zurück
Die Regeln der Corona-Notbremse werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt, die Zählung aber auch nicht unterbrochen, wenn die Inzidenz ausgerechnet am Sonntag wieder über 100 liegen sollte.
Auch das ist ein Unterschied zur früher geltenden Landesverordnung. Seinerzeit galt für Schulen und Kitas eine Frist von drei Tagen, für Kontaktregeln und Einzelhandel musste die Inzidenz sieben Tage unter 100 liegen. Nun gelten einheitlich fünf Tage.
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Erleichterungen für Geimpfte
Auch unter der Corona-Notbremse gültig sind erste Erleichterungen für Geimpfte, die das Land eingeführt hat. Wer bereits doppelt geimpft ist und die zweite Impfung seit mindestens 15 Tagen hinter sich hat, ist von der Schnelltest-Pflicht zum Beispiel im Einzelhandel oder beim Besuch von Altenheimen, aber auch überall sonst, wo Schnelltests vorgeschrieben sind, befreit. Im Landkreis Hildesheim sind gut 6,2 Prozent der Bevölkerung doppelt geimpft.
Die Lage in Bund und Land
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz fiel am Mittwoch indes von 167,6 auf 160,6, der Wert für Niedersachsen ging von 120,0 auf 110,6 zurück. Nicht zuletzt wegen der Region Hannover, wo der Inzidenzwert wieder von 155,0 auf 138,8 und damit unter den für den Einzelhandel wichtigen Grenzwert von 150 fiel.
Im Kreis Peine stürzte die Inzidenz von 171,4 auf 129,8 ab – zumindest dort liegt allerdings der Verdacht nahe, dass der RKI-Wert durch Meldeverzögerungen „geschönt“ ist. Für Salzgitter meldete das RKI einen Rückgang von 314,5 auf 272,3, für den Landkreis Wolfenbüttel von 94,5 auf 92,0.
In den nächsten Tagen wird es interessant sein, zu beobachten, ob er der bundes- und landesweite Rückgang der Inzidenz sich verstetigt, oder ob er eher durch die üblichen Schwankungen beim RKI ausgelöst wurde.
