Hildesheim - Jens Windel musste es einkalkulieren, dass die Richter sich so positionieren würden. Klar stellen würden, dass seine Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. Und doch treffen ihn die Worte des Vorsitzenden der 8. Zivilkammer am Landgericht Hildesheim, Jan-Michael Seidel, hart. „Ich wäre dankbar gewesen, wenn es anders gelaufen wäre“, sagt er, sichtlich aufgewühlt, als er um kurz vor zwölf auf den Gerichtsflur tritt.
Hoffnung nicht erfüllt
Denn gehofft hatte der Algermissener gleichwohl. Darauf, dass ihm das zuteil wird, was er für Recht, Gerechtigkeit und angemessen hält: Ein Schmerzensgeld von mindestens 400.000 Euro, sowie die Übernahme künftiger Kosten für mögliche Verdienstausfälle und Behandlungen – zu zahlen vom Bistum Hildesheim. Die Diözese, argumentieren der Algermissener und sein Anwalt Christian Roßmüller, sei in der Pflicht und Verantwortung, weil einer ihrer Geistlichen, der inzwischen verstorbene Sorsumer Pfarrer Christian Straub, ihn als Kind in den Jahren 1983 bis 1985 schwer sexuell missbraucht und vergewaltigt habe.
Die Erwartungen an diese mündliche Verhandlung am Landgericht sind groß: Betroffeneninitiativen und Opfer-Anwälte erhoffen sich eine wegweisende Entscheidung, die nach dem Aufsehen erregenden Kölner Urteil aus dem Jahr 2023, nachdem das dortige Erzbistum 300.000 Euro an ein Missbrauchsopfer zahlen musste, noch einmal Signalwirkung für weitere mögliche Zivilklagen von Betroffenen gegen die Katholische Kirche haben könnte. Am Domhof und in der Bischofskonferenz fürchtet man solch eine gerichtliche Entscheidung. Denn anders als in dem Kölner Verfahren der Erzbischof Rainer Maria Woelki hat Hildesheims Bischof Heiner Wilmer nun ausdrücklich darauf bestanden, die Missbrauchstaten des Klägers als verjährt zu betrachten.
Taten verjährt
Umso zufriedener dürfte Bistums-Anwalt Stefan Weisbrod sein, als der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich macht: Tatsächlich geht seine Kammer davon aus, dass die möglichen Missbrauchstaten gegen Jens Windel juristisch betrachtet verjährt seien – und das seit 2015. Ob der damalige Pfarrer Christian Straub – der dem Bistum wegen zahlreicher Übergriffen an anderen Jugendlichen und Kindern als bestätigter Missbrauchstäter gilt – auch Windel vergewaltigt hat, ob die Kirche mitverantwortlich und haftbar zu machen ist – das spielt jetzt am Freitag alles keine Rolle. Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Gericht also erst einmal gar nicht. Hätte das Bistum, wie der Kölner Erzbischof, auf die sogenannte Einrede der Verjährung verzichtet, würde das anders aussehen. Doch Heiner Wilmer blieb in den vergangenen Monaten trotz deutlicher Kritik, unter anderem von der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs, bei seiner Taktik.
Er wisse, das das Thema emotional aufgeladen sei, sagt Jan-Michael Seidel, der nicht nur der 8. Zivilkammer vorsitzt, sondern auch Landgerichts-Präsident ist. Das sei verständlich. Er wendet sich dabei an Jens Windel, aber auch an die gut ein Dutzend Journalisten und knapp 30 Zuschauer im Saal – um gleich danach deutlich zu machen, was hier heute nicht geschehe. „Es ist nicht unsere Aufgabe, moralisch zu werten.“
„Keine Schuldübernahme“
So bleibt es bei einer nüchtern-juristischen Analyse, die im Kern die Argumentation des Windel-Anwalts nüchtern kontert. Dass das Bistum Jens Windel bisher stets als öffentlich Betroffenen bezeichnet und er durch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs insgesamt 50.000 Euro bekommen habe, sei nicht mit einer „rechtlich verbindlichen Schuldübernahme“ gleichzusetzen. Und nur wenn das Bistum in der Vergangenheit ausdrücklich zugesichert hätte, vor Gericht nicht auf die Verjährung der Taten zu bestehen, würde eventuell greifen, was Anwalt Christian Roßmüller ins Feld führt. Nämlich, dass das Bistum treuwidrig gehandelt habe, oder weniger juristisch formuliert: Man habe seinen Mandanten jahrelang im Glauben gelassen, ihn als Missbrauchs-Betroffenen anzuerkennen – und lasse ihn nun fallen, wenn es ums Geld und die rechtliche Verantwortung gehe.
Wie Roßmüller bewertet auch Matthias Katsch das Vorgehen des Hildesheimer Bischofs. Katsch ist Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch. Er hat durch die Veröffentlichung seiner Erlebnisse als Opfer sexualisierter Gewalt durch Geistliche am Berliner Canisius Kolleg den bundesweites Skandal um Missbrauch in der katholischen Kirche ins Rollen gebracht. Katsch ist am Freitag nach Hildesheim gekommen. Aus seiner Sicht handelt Bischof Heiner Wilmer „klar treuwidrig“. Er sagt: „Es ist bedauerlich, dass Richter durch das Verhalten der Kirche dazu gezwungen werden, in solch einem Fall derart formaljuristisch Position beziehen zu müssen.“
Kritik am Hildesheimer Bischof
Die katholische Kirche habe Betroffene lange im Glauben gehalten, durch Zahlungen für die sogenannte Anerkennung des Leids wirklich Verantwortung zu übernehmen. Dieser Fall zeige aber, dass es anders sei: Das Bistum verhindere durch das Ziehen der Verjährungs-Karte Rechtsfrieden.
Tatsächlich hat Jens Windel als Betroffener bereits insgesamt 50.000 Euro von der Katholischen Kirche erhalten. Aus seiner Sicht reicht die Summe nicht, sein Leid und die psychischen wie körperlichen Folgeschäden ansatzweise zu kompensieren – sie „bagatellisiert mein Erleben“, ärgert er sich.
Er habe nie klagen wollen, sagt er, und auch sein Anwalt bekräftigt das öffentlich. Aus ihrer Sicht habe aber Bischof Heiner Wilmer ihnen keine andere Wahl gelassen – schließlich habe er zuvor einen außergerichtlichen Vergleich mit Windel abgelehnt. Das hätte etwas von „Mauschelei“, so Wilmers Begründung in einem früheren Interview.
„Genugtuende Wirkung“
Am Freitag lässt sich der Bischof nun aber auf einen weiteren Versuch ein. So teilt es der Anwalt des Bistums, Stefan Weisbrod, nach einer 15-minütigen Unterbrechung der Verhandlung und einem Telefonat mit Wilmer mit. Und auch Jens Windel zeigt sich nach einer Besprechung mit seinen Anwälten zu dem bereit, was Jan-Michael Seidel kurz zuvor vorgeschlagen hat: Die Mediation durch einen Güterichter des Landgerichts, mit dem Ziel, sich auf eine Schmerzensgeldsumme zu einigen. „Das könnte eine gewisse genugtuende Wirkung haben“, so Seidels Hoffnung. Scheitert der Ansatz, landet das Verfahren wieder auf seinem Tisch. Wie die Kammer dann voraussichtlich entscheidet, wissen seit heute alle.
