Kreis Hildesheim - Die 100er-Marke war an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Kreis Hildesheim überschritten – und das hat Folgen. Im Rahmen der bundesweiten „Notbremse“ gilt ab Freitag eine Ausgangssperre, wie sie in der Region Hannover und im Kreis Peine bereits eingetreten ist.
Ausgangsbeschränkungen – Was im Kreis Hildesheim gilt
Laut der Ausgangsbeschränkung dürfen sich Personen in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich nicht im öffentlichen Raum aufhalten. Spazieren und Joggen ist aber weiterhin erlaubt, aber nur für Einzelpersonen. Auf einen gemeinsamen Spaziergang am Abend müssen Partner demnach verzichten.
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Wer seine Wohnung trotzdem verlässt, braucht dafür einen triftigen Grund. So dürfen Menschen in Hildesheim trotz Ausgangssperre ins Freie, wenn sie in Gefahr sind oder sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Darunter fallen etwa medizinische, pflegerische oder therapeutische Behandlungen. Muss ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen unbedingt in diesem Zeitraum das Haus verlassen, ist dies ebenfalls gestattet.
Betreut jemand eine weitere hilfsbedürftige Person, darf er die Ausgangssperre umgehen. Das gilt besonders im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts. Angehörige können sterbende Personen oder Personen in lebensbedrohlichen Zuständen weiterhin begleiten und betreuen.
Tierversorgung und Einzeljagd
Wie steht es um die Vierbeiner? Die Versorgung der Tiere ist natürlich weiterhin gestattet. Hundebesitzer können also nach wie vor mit ihren Hunden Gassi gehen. Und auch die Einzeljagd bildet einen Ausnahmefall, wenn es sich um Ansitz- oder Pirschjagd von Schalenwild handelt oder es um das Aufsuchen von Fallwild geht.
Bei einem Verstoß gegen die Ausgangssperre droht ein „erhebliches Bußgeld“, wie es von Seiten des Landkreises heißt. Die Polizei im Kreis Hildesheim hatte zuvor angekündigt, die Kontrollen zu verstärken.
