Hannover - Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) beharrt auf dem Plan, in einigen niedersächsischen Modellkommunen – darunter auch Hildesheim – die vorsichtige Öffnung des öffentlichen Lebens auszuprobieren – unter einem umfangreichen Testregime. Doch dies ist in der vorgeschlagenen Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes bisher überhaupt nicht vorgesehen. Das will Weil nicht einfach hinnehmen. „Ich würde dem Bund sehr raten, diese Modellkommunen zuzulassen“, sagte er am Dienstag vor der Landespressekonferenz.
Der Bund plant, mit konkreten Verordnungen in ganz Deutschland ab einer Inzidenz von 100 das Ruder zu übernehmen. Der Kreis Hildesheim wäre derzeit nicht davon betroffen.
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Bislang regelten dies die Länder über Verordnungen, konnten sich aber zuletzt nicht auf einen gemeinsamen Weg festlegen. Deshalb wird jetzt das Infektionschutzgesetz geändert, wozu es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag bedarf. Derzeit werden die konkreten Passagen der neuen Krisenverordnung zwischen Bund und den Ländern verhandelt. Für Niedersachsen werde es nur einige Änderungen geben, skizzierte Weil, etwa eine Testpflicht für den Besuch von Frisiersalons, der bislang nur mit Maske und Hinterlassung der persönlichen Anschrift erlaubt war. Künftig soll dieses, so der Gesetzesvorschlag des Bundes, nur nach „anerkannten Tests“ möglich sein. „Doch was heißt anerkannte Tests“, fragt der Ministerpräsident. Könnten dies auch Selbsttests sein?
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Viele Anfragen im Detail
Dies ist nur eine von vielen Fragen, die Weil an den aktuellen Gesetzesplan des Bundes hat. Dieser dürfte nach Einschätzung des SPD-Politikers frühestens nächste Woche beschlossen werden. Ohnehin seien die Bemühungen des Bundes „ambitioniert“ in diesem verhältnismäßig kurzen Zeitraum ein Gesetz auszuarbeiten, das auch vor Gericht Bestand haben muss. Weil betonte noch einmal, wie wichtig Niedersachsen das Vorhaben der Modellkommunen sei – auch wegen der Chance, durch eine massive Testung zu mehr Erkenntnissen über die Wirkungsweise des Virus zu kommen, etwa im Außenbereich der Gastronomie. „Ich möchte mir nicht ausmalen, dass die Situation, die wir derzeit haben, bis in den Sommer fortbesteht“, sagte der Ministerpräsident. Nach den derzeit vom Bund angestrebten Änderungen müsste der Modellversuch jedoch abgebrochen werden, sobald die Kommune die Inzidenz von 100 überschreitet. Dieses hielte er aus Landessicht für falsch.
Noch etwas schärfer als die Notbremse
Einige Regeln des Bundes gingen über die bisherige „Notbremse“ hinaus, die in Niedersachsen bereits seit Langem gelte. So sollten „körpernahe Dienstleistungen“ nur noch im medizinischen Bereich gelten. Auch Ausgangssperren würden automatisch für einen gesamten Landkreis verhängt, wenn die Inzidenz über 100 geht, und ließen sich nicht mehr regional ausdifferenzieren, wenn der Ausbruchsort klar eingrenzbar wäre. Die Frage, was „anerkannte“ Tests seien, müsse noch geklärt werden. Sie stellt sich nach Weils Worten nicht nur bei Friseuren sondern auch im Schulbereich.
Während Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) die Entmachtung der Länder grundsätzlich in einem Zeitungsinterview kritisiert hatte und in der Vereinheitlichung auch „Kollateralschäden“ für die Verhältnismässigkeit bei der Wahl der Mittel befürchtet, spielte Weil diese Frage herunter. Mit der Verschärfung des Bundesinfektionsschutzgesetzes nehme der Bund nur ein Recht wahr, dass er ohnehin habe. Da sich nicht alle Länder an die vereinbarten Regeln der Notbremse gehalten hätten, müsse der Bund nun eben übernehmen.
Von Michael B. Berger
