Kreis Hildesheim - Aufgrund einer Ergänzung in der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes kann die Testpflicht im Einzelhandel in Stadt und Landkreis Hildesheim bereits am Freitag wegfallen. Auf weitere Öffnungsschritte müssen die Einwohnerinnen und Einwohner aber noch bis zum kommenden Montag warten. Denn dann soll eine neue Verordnung in Kraft treten, nachdem das aktuelle Regelwerk nur noch bis zum kommenden Sonntag gültig ist.
Die geplante neue Verordnung sieht auf Basis eines bereits von der Landesregierung veröffentlichten Stufenplans zahlreiche weitere Öffnungsschritte vor und soll auch direkt festlegen, welche Lockerungen bei dauerhaftem Unterschreiten bestimmter Inzidenzwerte – 50, 35 und 10 – kommen sollen - und wieder kassiert werden würden, wenn die Inzidenz wieder länger über den betreffenden Richtwert steigt.
Klare Bedingungen
Die Bedingungen dabei sind die inzwischen bekannten: Fünf Werktage unterhalb bestimmter Inzidenzwerte erlauben weitere Lockerungen am übernächsten Tag. Drei Tage in Folge über einem bestimmten Kennwert führen wieder zur Verschärfungen. Die Landesregierung hat auf HAZ-Anfrage in der Vorwoche klargestellt, dass die Landkreise jetzt schon Werktage mit niedrigeren Inzidenzen „sammeln“ können, um Lockerungen direkt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung umzusetzen.
Das bedeutet: Die zu erwartenden Lockerungen bei den dauerhaften Inzidenzen unter 50 treten nach aktuellem Stand im Kreis Hildesheim nur dann nicht bereits am kommenden Montag in Kraft, wenn es von Donnerstag bis Sonntag noch einmal drei aufeinander folgende Tage mit Inzidenzen über 50 geben sollte. Im besten Fall herrscht also am Freitag Klarheit – wenn die Inzidenz dann unter 50 liegt.
Und das würde in diesem Fall ab Montag, 31. Mai gelten:
Kontakte: Schluss mit maximal zwei Haushalten: Zehn Personen aus bis zu drei Haushalten dürfen zusammenkommen, einschließlich Kinder, die 14 Jahre alt sind, wie vollständig Geimpfte oder Genesene.
Schulen: Alle Schülerinnen und Schüler könnten wieder jeden Tag zur Schule gehen und in ihren kompletten Klassen lernen. Der Wechselunterricht wäre Geschichte. Viele Schulen stellen sich schon jetzt darauf ein. Schulausflüge und Fahrten sind wieder erlaubt. Die Schnelltest-Pflicht bleibt bestehen.
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Kitas: Die strikte Trennung der Gruppen wird aufgehoben, Spiele und Aktionen sind auch über die Gruppengrenzen hinaus wieder erlaubt.
Gastronomie: Die Schnelltest-Pflicht in der Außengastronomie fällt weg. Das hätte sich die Branche schon für diese Woche gewünscht, sie muss aber bis Montag warten. Dann ist auch die Sperrstunde um 23 Uhr Geschichte. Zudem dürfen Restaurants und Gaststätten – dies übrigens auch bei einer stabilen Inzidenz über 50 – auch in ihren Innenräumen wieder Gäste bewirten. Dabei darf aber maximal die Hälfte der Plätze besetzt werden – und es gilt weiter die Schnelltest-Pflicht. Am Platz darf die Maske abgenommen werden. Ein Saalbetrieb ist noch nicht möglich. Bars, Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Schwimmbäder: Freibäder dürfen öffnen – auch bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 – wobei sowohl über als auch unter 50 ein negativer Schnelltest Voraussetzung für den Zugang ist. Hallenbäder bleiben geschlossen, lediglich Schwimmunterricht und Reha-Schwimmen ist dort in Gruppen wie schon jetzt erlaubt.
Zoos und Tierparks: Hier ist der Stufenplan noch einmal aktualisiert worden. Weiterhin gilt eine Beschränkung auf 50 Prozent der Kapazität. In einer ersten Version waren keine Beschränkungen mehr vorgesehen. Da es nun doch welche gibt, könnte es für das Wildgatter schwer werden – wer sollte den Zugang kontrollieren? Erst unterhalb einer dauerhaften Inzidenz von 35 würde die Kapazitätssperre wegfallen.
Theater, Kinos, Konzerthäuser: Sie dürfen mit begrenzter Besucherzahl und Schnelltest-Pflicht wieder öffnen. Die sogenannte Schachbrett-Besetzung ermöglicht es, jeden zweiten Sitzplatz zu vergeben – gibt es eine Belüftungsanlage, reicht ein Meter Abstand zwischen zwei Gästen. Am Platz dürfen Besucher die Maske ablegen. Die Öffnung der Innenbereiche von Theatern, Kinos und Konzerthäusern plant das Land auch bei einer Inzidenz von 50 bis 100. Liegt die Inzidenz über 50, gilt eine zusätzliche Höchstzahl an Besuchern von 250. Dürfte eine Einrichtung mit 800 Plätzen also bei einer Inzidenz unter 50 insgesamt 400 Plätze besetzen, wären es oberhalb einer Inzidenz von 50 nur 250.
Museen, Galerien, Ausstellungen: 75 statt derzeit 50 Prozent Auslastung wären erlaubt, weiterhin aber gilt auch dann eine Schnelltest-Pflicht.
Kulturelle und touristische Einrichtungen (drinnen): Sie dürfen mit Schnelltest- und Maskenpflicht wieder öffnen – beschränkt auf die Hälfte ihrer maximalen Besucherkapazität.
Veranstaltungen (etwa Sport): Im Freien bis zu 250 Personen ohne Genehmigung erlaubt. Zugang nur mit negativem Schnelltest. Drinnen bis zu 100 Personen ohne Extra-Genehmigung erlaubt. Zugang ebenfalls nur mit negativem Schnelltest.
Messen: Sind wieder möglich, ebenso wie gewerbliche Ausstellungen – allerdings mit Maskenpflicht.
Spielhallen, Wettbüros: Dürfen wieder öffnen – voraussichtlich auch bei einer Inzidenz über 50. Bei einem längeren Aufenthalt ist ein Schnelltest Pflicht, die Maske ohnehin – am Platz kann sie abgenommen werden.
Zusätzliche Lockerungen sind möglich, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unter 35 fällt, was schon jetzt in immer mehr niedersächsischen Landkreisen der Fall ist. Unterhalb einer Inzidenz von zehn würden dem Entwurf zufolge alle Vorschriften fallen. Mit Cuxhaven ist ein niedersächsischer Landkreis da bereits angekommen (9,6).
