Kampf gegen das Coronavirus

Stufenplan: Wann weitere Öffnungen im Kreis Hildesheim möglich sein könnten

Hildesheim - Schulen, Einzelhandel, Gastronomie, Freibäder: Ende Mai soll der Stufenplan des Landes für weitere Lockerungen in Kraft treten. Was könnte sich im Kreis Hildesheim ändern – und wie schnell?

Freibäder wie hier in Nordstemmen dürften bei einer dauerhaften Corona-Inzidenz unter 50 im Landkreis Hildesheim wieder öffnen. Foto: Julia Moras

Hildesheim - Dieser Mittwoch ist mit Blick auf die Corona-Pandemie ein besonderer Tag in Niedersachsen. Erstmals seit Oktober vergangenen Jahres fiel der landesweite Mittelwert bei der Corona-Inzidenz unter die Marke von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Im Landkreis Hildesheim ist es dazu noch nicht ganz gekommen, doch zuletzt lag die Inzidenz nur noch knapp über 50, am Mittwoch zum Beispiel bei 53,3. Ein Unterbieten der 50 noch in dieser Woche ist durchaus realistisch.

Damit rückt der Stufenplan für weitere Lockerungen, dessen Entwurf das Landeskabinett in dieser Woche beschlossen hat, immer mehr in den Fokus. Denn das Konzept stellt weitere Öffnungsschritte für den Fall in Aussicht, dass in den Landkreisen Inzidenzen unter 50, unter 35 oder sogar unter zehn erreicht werden. Noch ist der Stufenplan nicht amtlich. Aber die Landesregierung möchte aus dem Papier die nächste Corona-Verordnung machen, die spätestens am 31. Mai in Kraft treten muss, weil die derzeit geltenden Vorgaben dann auslaufen. Kleine Änderungen sind noch möglich, aber die grobe Richtung steht.

So wechselt der Landkreis

Das System ist dabei das gleiche wie bei der Bundesnotbremse: Wird ein Grenzwert an fünf Werktagen hintereinander unterboten, darf der betreffende Landkreis den nächsten Lockerungsschritt machen. Wird ein Grenzwert drei Tage hintereinander überboten – egal ob Werk- oder Sonn-und Feiertage – wechselt er wieder zu den nächstschärferen Bedingungen. Die Landesregierung will nach eigenen Angaben trotz der zuletzt sehr positiven Entwicklung der Inzidenzwerte vorsichtig bleiben. Unter anderem sei unsicher, wie stark Feiertage wie Himmelfahrt und Pfingsten die Bilanz verzerrten, weil es weniger Tests gebe.



Klar ist indes, dass Lockerungen sofort mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Tragen kommen können. Die Zählung von Werktagen unter 50 oder unter 35 soll nicht erst mit Einführung der neuen Verordnung starten, vielmehr können die Landkreise schon jetzt „sammeln“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Mittwoch auf HAZ-Anfrage. Heißt: Läge die Inzidenz im Landkreis Hildesheim von Dienstag bis Samstag nach Pfingsten unter 50, könnte es schon am 31. Mai zu den entsprechenden Lockerungen kommen. Und die wären unter anderem für Schulen, Einzelhandel und Freizeitangebote gravierend.

Das wären nach aktuellem Stand die wesentlichen Lockerungen bei einer Inzidenz unter 50:

Kontakte: Zehn Personen aus maximal drei Haushalten dürfen zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahren werden ebenso wenig mitgezählt wie vollständig Geimpfte oder Genesene.

Schulen: Der Wechselunterricht würde enden, alle Schüler könnten wieder jeden Tag zur Schule gehen und in ihren kompletten Klassen lernen.

Kitas: Spiele und Aktionen sind auch über Gruppengrenzen hinaus wieder möglich.

Einzelhandel: Unabhängig von Art und Größe des Geschäfts entfällt jede Schnelltest-Pflicht (oder die Pflicht zum Nachweis der vollständigen Impfung oder der Genesung), auch Anmeldungen sind nicht mehr nötig. Die Händler müssen lediglich beachten, dass abhängig von der Ladengröße eine bestimmte Anzahl von Kunden, die gleichzeitig im Geschäft sein dürfen, nicht überschritten wird.

Gastronomie: Außengastronomie wäre dann ohne Schnelltest-Nachweis und ohne die bisherige Sperrstunde um 23 Uhr wieder möglich. Zudem dürfen Restaurants und Gaststätten auch in ihren Innenräumen wieder Gäste empfangen. Dabei darf aber maximal die Hälfte der Plätze besetzt werden, und für drinnen bleibt die Schnelltest-Pflicht bestehen – ebenso die Sperrstunde um 23 Uhr. Ein Saalbetrieb ist noch nicht möglich. Diese Öffnungen für die Innenräume der Gastronomie soll es aber möglicherweise auch bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 geben, hat die Landesregierung in Aussicht gestellt.



Schwimmbäder: Freibäder sollen öffnen dürfen – wahrscheinlich auch bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 – wobei ein negativer Schnelltest Voraussetzung für den Zugang ist und die Besucherzahlen begrenzt werden dürften. Hallenbäder bleiben grundsätzlich weiter geschlossen, lediglich Schwimmunterricht und Reha-Schwimmen soll dort in Gruppen wie schon jetzt erlaubt sein.

Zoos und Tierparks: Unterhalb einer Inzidenz von 50 sind keine Beschränkungen mehr vorgesehen. Nach Einschätzung der Stadt Hildesheim könnte dann auch das Wildgatter wieder für Besucher öffnen.

Theater, Kinos, Konzerthäuser: Öffnung mit begrenzter Besucherzahl und Schnelltest-Pflicht. Durch die sogenannte Schachbrett-Besetzung könnte jeder zweite Sitzplatz vergeben werden – gibt es eine Belüftungsanlage, reicht dabei ein Abstand von einem Meter zwischen zwei Gästen. Am Platz dürfen Besucher die Maske ablegen. Die Öffnung der Innenbereiche von Theatern, Kinos und Konzerthäusern stellt das Land auch bei einer Inzidenz von 50 bis 100 in Aussicht, dann allerdings mit zusätzlicher Begrenzung der Besucherzahl. Unabhängig von der Saalgröße darf maximal jeder zweite Platz besetzt werden, maximal dürfen 250 Gäste hinein.


Coronavirus im Kreis Hildesheim: Alle Informationen auf einen Blick


Museen, Galerien, Ausstellungen: 75 statt derzeit 50 Prozent Auslastung erlaubt, weiterhin Schnelltest-Pflicht.

Kulturelle und touristische Einrichtungen (drinnen): Dürfen wieder öffnen mit einer Auslastung von maximal 50 Prozent der möglichen Besucherkapazität. Schnelltest-und Maskenpflicht.



Veranstaltungen (etwa Sport): In geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen ohne Extra-Genehmigung erlaubt. Zugang nur mit negativem Schnelltest. Im Freien bis zu 250 Personen genehmigungsfrei. Zugang ebenfalls nur mit negativem Schnelltest.

Messen: Wären wie gewerbliche Ausstellungen unterhalb einer dauerhaften Inzidenz von 50 wieder erlaubt – mit Maskenpflicht.

Oberhalb einer Inzidenz von 100 würden wieder die strengen Regeln der Corona-Notbremse des Bundes, die bis zum 30. Juni läuft, in Kraft treten. Weitere Lockerungen sind möglich, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unter 35 fällt, was schon jetzt in einigen niedersächsischen Landkreisen der Fall ist. Unterhalb einer Inzidenz von zehn würden dem Entwurf zufolge alle Vorschriften fallen. Mit Friesland ist ein Landkreis aktuell dicht dran (11,1).

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