Corona-Verordnung

Neue Corona-Regeln in Niedersachsen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Hannover/Hildesheim - Wann öffnet der Einzelhandel wieder? Mit wie vielen Personen darf ich mich jetzt treffen? Und ab wann gehen die Kinder wieder zur Schule oder in die Kita? Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die neuen Pläne zur Lockerung der Lockdown-Regeln in Niedersachsen.

Kehrt mit den Lockerungen bald wieder etwas mehr Leben in der Hildesheimer Arneken Galerie ein? Foto: Chris Gossmann

Hannover/Hildesheim - Niedersachsen hat seine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 8. März in Kraft tritt. Damit wird zum Beispiel Shopping mit Termin wieder möglich. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Neuerungen.

Wen darf ich privat treffen – und wie viele Personen?

Die Corona-Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Ab Montag, 8. März, soll die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wieder erweitert werden. Dann sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen.

Allerdings gilt das nicht überall: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine sogenannte „Notbremse“. Dann gelten wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Sinkt die Corona-Inzidenz unter 35, sind sogar Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre kommen jeweils hinzu.

Wie geht es in den Schulen weiter?

Niedersachsen wird seine Schulen und Kindertagesstätten noch vor Ostern weiter öffnen – und zwar im Wechselmodell bei den Schulen und im eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas. Voraussetzung ist auch hier, dass der betroffene Landkreis oder die kreisfreie Stadt an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Corona-Inzidenz von unter 100 hat.

Bislang konnten Eltern von Grundschülern wählen, ob sie ihre Kinder im Wechselmodell unterrichten lassen – also in geteilten Lerngruppen abwechselnd zu Hause und in der Schule – oder ganz im Homeschooling lassen wollten. Auch Schüler von Abschlussklassen hatten diese Wahl. Dies ist vom kommenden Montag, 8. März an, nicht mehr möglich – auch nicht in Regionen mit einer Inzidenz von über 100. Nur Kinder aus Risikogruppen können dann noch vom Präsenzunterricht befreit werden.

In zwei Schritten will das Land den Unterricht an den Schulen wieder ermöglichen:

Am 15. März kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge fünf bis sieben sowie der zwölfte Jahrgang an die Schulen zurück und werden im Wechselmodel unterrichtet. Voraussetzung ist eine stabile Inzidenz unter 100, also an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen. Die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis sowie die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in den Förderschwerpunkten Hören und Sehen öffnen ebenfalls am 15. März im Wechselmodell.

Ab 22. März kehren dann auch alle anderen Schülerinnen und Schüler im Wechselmodell an die Schulen zurück.

Wie geht es in den Kitas weiter?

Am kommenden Montag, 8. März, öffnen Kitas im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. Damit sind die Krippen, Kindergärten und Horte grundsätzlich geöffnet und bietet einen Regelbetrieb; allerdings dürfen die Gruppen nicht gemischt werden. Auch diese Regelung gilt nur bei einer mindestens dreitägigen Inzidenz von unter 100.

Wann kann ich wieder Sport treiben?

Auch für den Freizeitsport in Niedersachsen soll es bereits sehr schnell wieder eine Perspektive geben. Das geht aus den Beschlüssen von Bund und Ländern von Mittwochabend hervor. Bis Anfang April könnten alle Beschränkungen fallen, wenn es die Infektionslage zulässt.

Bereits ab kommendem Montag, 8. März, ist bei einer Inzidenz unter 100 „Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis einschließlich 14 Jahren im Außenbereich“ wieder erlaubt.


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Zwei Wochen später, also am 22. März, wären größere Öffnungsschritte möglich. Sport im Außenbereich soll dann mit Schnelltests, aber ohne Begrenzung von Gruppengrößen wieder möglich sein, wenn die Inzidenz unter 100 liegt.

Wann kann ich wieder im Restaurant essen gehen?

Der Gaststättenverband Dehoga in Niedersachsen hat erst in dieser Woche beklagt, dass viele Restaurants am Ende ihrer finanziellen Möglichkeiten seien. Manch einer habe nach monatelanger Schließung bereits aufgegeben.

Bund und Länder haben zwar mögliche Lockerungen festgelegt, die ab dem 22. März mit einer Inzidenz unter 50 greifen könnten – Niedersachsen hat diese jedoch nicht in seine Verordnung integriert. Sie gelten demnach nicht im Bundesland. Dasselbe gilt für Freizeitveranstaltungen.

Über weitere Schritte in der Gastronomie wollen Bund und Länder erst am 22. März beraten. Mit weiteren Lockerungen in diesem Bereich ist damit wäre also nicht vor April zu rechnen. Die große Koalition in Niedersachsen verhandelt aber über diesen Punkt noch. Die CDU wünscht sich auch eine schnelle Perspektive für die Innengastronomie.

Wann dürfen Museen und Zoos wieder öffnen?

Die Öffnung von Museen oder Zoos steht sehr weit oben bei der Liste der Öffnungsschritte in den Bundesländern, weil die Infektionsgefahr dort bei beschränkten Besucherzahlen und umfassenden Hygienemaßnahmen als relativ gering gilt.



Nach den Plänen von Bund und Ländern soll es bereits ab Montag, 8. März, eingeschränkte Öffnungen für Galerien, Museen und Gedenkstätten in Niedersachsen geben. Dafür genügt es, wenn die 100er-Marke bei den Corona-Neuinfektionen unterschritten wird. Die Einrichtungen dürfen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen.

Was wird aus dem Osterurlaub?

Der Tourismus ist ein heikler Punkt bei der Lockerungsdebatte. Die Wirtschaft drängt auf Öffnungen von Hotels für Touristen bis Ostern. Auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) setzt sich dafür ein und will den Osterurlaub Anfang April noch nicht ganz abschreiben. In der Koalition wird auch dieses Thema noch verhandelt.

Doch Bund und Länder haben in Sachen Urlaub keine Entscheidung getroffen. Über Reisen und Hotels soll bei der nächsten Bund-Länder-Runde, die für den am 22. März geplant ist, noch einmal gesprochen werden.

Dann soll unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren, wie dem Stand der Impfungen, der Verfügbarkeit von Corona-Schnelltests und der Verbreitung von Virusmutationen entschieden werden, welche Öffnungen im Tourismusbereich möglich sind.

Wann kann ich wieder ins Theater und Kino gehen?

Das ist nicht bekannt. In der Corona-Verordnung von Niedersachsen, die ab dem 8. März gilt, wird für Theater und Kinos weiterhin ein Betriebsverbot festgelegt.

Wann darf der Einzelhandel in Niedersachsen wieder öffnen?

Nach und nach sollen Geschäfte in Niedersachsen wieder öffnen dürfen. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche vom Mittwochabend. Die Lockerungen hängen dabei vom weiteren Infektionsgeschehen und den Inzidenzwerten ab.

Zum 13. Februar hatte Niedersachsen zuletzt die Corona-Auflagen für den Einzelhandel gelockert und Blumengeschäften und Gartencentern erlaubt zu öffnen. Nun soll am kommenden Montag, 8. März, der Buchhandel folgen. Dieser Schritt ist unabhängig von der Entwicklung der Inzidenz, aber an eine Flächenbegrenzung gekoppelt: Erlaubt ist ein Kunde je 10 oder 20 Quadratmeter, je nach Verkaufsfläche.



Bei einer Inzidenz unter 100 darf der Einzelhandel laut Bund-Länder-Beschluss ab 8. März ein sogenanntes Click & Meet anbieten; Kunden können dabei nach Terminbuchung ins Geschäft kommen. Erlaubt ist ein Kunde pro 40 Quadratmeter.

Bei Baumärkten gibt es eine Besonderheit: Mehrere Geschäfte in Stadt und Landkreis Hildesheim haben zwar am Wochenende bereits mit der Vergabe von Einkaufs-Terminen ab Montag begonnen – doch sie dürfen auch weiterhin keine Kunden hereinlassen.

Fahrschulen und Flugschulen dürfen am Montag, 8. März, wieder öffnen. Voraussetzung ist aber ein tagesaktueller Test.

Und wer darf noch öffnen?

Friseure dürfen schon seit dem 1. März wieder Haare schneiden. Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem 8. März mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren.

Und was ist mit den stark schwankenden Inzidenzwerten?

Alle Lockerungen sind insbesondere an die Inzidenz gekoppelt: So lange der Siebentageswert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nicht unter 100 liegt, greift keine Erleichterung. In Hildesheim ist die Inzidenz mit 52,9 jedoch weit von 100 entfernt, Lockerungen sind damit ab dem 8. März möglich.

Auf Lockerungen haben kurzfristige Schwankungen keine Auswirkung: Sie gelten erst, wenn der Inzidenzwert sich über mindestens drei Tage stabil zeigt.

Von Felix Harbart und Marco Seng

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