Geburtsurkunden

Urkunden-Stau im Standesamt Hildesheim: Mutter zieht Klage gegen die Stadt in Betracht

Hildesheim - Eltern warten lange auf eine Geburtsurkunde für ihre in Hildesheim geborenen Kinder. Eine Professorin, die sich beruflich mit Fragen rund um soziale Ungerechtigkeit beschäftigt, sieht darin eine Ungleichbehandlung. Sie denkt über eine Klage nach.

Prof. Miriam Müller-Rensch freut sich über die Geburt ihres Sohnes. Aber dass die Geburtsurkunde auch nach mehr als sieben Wochen noch nicht vorliegt, bringt sie auf die Palme. Foto: privat

Hildesheim - Läuft die Stadt wegen ihres erheblichen Bearbeitungsstaus rund um das Standesamt Gefahr, irgendwann von anderen Behörden rechtlich belangt zu werden? Eine Professorin für soziale Ungleichheit, die seit Ende Juni auf die Geburtsurkunde für ihren im Helios Klinikum geborenen Sohn wartet, meint, dass die Stadt sich rechtlich gesehen auf sehr dünnem Eis bewege.

Sie ist zudem der Meinung, dass die Stadt sozial schwächere Familien ungleich behandele und zudem das Wohl der Kinder gefährde. Letzteres, weil es rund um die in den ersten Wochen und Monaten erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen hake. „Wir haben bisher rund 3000 Euro dafür ausgelegt“, berichtet Prof. Miriam Müller-Rensch, die privat versichert ist. Aber auch nicht privat versicherte Eltern müssten die Untersuchungen zunächst auslegen. „Und es wird viele Eltern geben, die das finanziell gar nicht leisten können.“

Wissenschaftlerin ist schwer verärgert über die Stadt

Müller-Rensch, 39 Jahre alt, kommt auf dem Raum Springe. Sie forscht an der Fachhochschule Erfurt, ist dort Professorin für Soziologie und internationale soziale Ungleichheit sowie Leiterin der Forschungsstelle „Radikalisierung und gewaltsame Konflikte: Antworten sozialer Berufe“. Wegen letzterer Funktion ist sie auch bei manch persönlichem Detail zurückhaltend. Aber sie ist schwer verärgert über ihre derzeitigen Erfahrungen mit der Stadt Hildesheim.

Das Rathaus bestätigt den nach wie vor existenten Bearbeitungsrückstand bei den Beurkundungen. Zwar habe dieser zwischenzeitlich auf rund vier Wochen Bearbeitungsdauer reduziert werden können. Insbesondere bei der Beurkundung von Geburten sei er aber wieder angewachsen. „Auch aufgrund der Urlaubszeit liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer derzeit bei sechs bis acht Wochen“, sagt Stadtsprecher Helge Miethe. „Wir hoffen aber nach wie vor, den Bearbeitungsstau bis Ende des Jahres senken zu können.“ Dabei soll auch vom Herbst an eine Telefongruppe helfen. Sechs 520-Euro-Kräfte sollen den Standesbeamten dann den Rücken frei halten.

Familien müssen ohne Urkunden oft Geld auslegen

Im Fall der Professorin und ihres Mannes warten unter anderem die Länder Thüringen und Niedersachsen auf Geburtsurkunden. „Nach vier Wochen habe ich Post bekommen, wo die Urkunde denn bleibt“, sagt Müller-Rensch. Bis zum Eintreffen existiere das Kind rechtlich gesehen noch gar nicht. Geld gibt es auch keins. Und weil auch die Krankenkasse warte, müssten die Kosten zunächst ausgelegt werden.

In ihrem Fall habe sich der zuständige Dezernent Ulf Behnel umgehend gemeldet und offenbar auch beim Arbeitgeber, dem Land Thüringen, nachgefasst. Bei aller Freude darüber sieht Müller-Rensch auch hier eine Ungleichbehandlung. „Bei Menschen aus anderen sozialen Schichten passiert das vermutlich nicht.“ Diese wären auch in dieser Hinsicht auf sich allein gestellt. Dies weist die Stadt als „völlig haltlose Unterstellung“ zurück. „Auch wenn ein Dezernent natürlich nicht alle an ihn adressierten Anliegen selbst beantworten kann, ist das ein völlig normaler bürgernaher Vorgang“, sagt Miethe. Es gebe auch bei der Beurkundung im Standesamt keine Bevorzugung.

Mindestens das ausgelegt Geld wollen sie zurück haben

Müller-Rensch und ihr Mann, der im Landkreis Hildesheim an einem Gymnasium unterrichtet, denken inzwischen über eine Klage gegen die Stadt nach. Mindestens das ausgelegte Geld wollen die beiden am Ende vollumfänglich zurück haben. Das Rathaus blickt einer etwaigen Klage gelassen entgegen. „Eine Frist, die besagt, dass ein Standesamt verpflichtet ist, innerhalb von vier Wochen eine Geburtsurkunde auszustellen, gibt es nicht“, sagt Miethe.


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